Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Anmelde- und Teilnahmebedingungen der GFQ Akademie GmbH
1 Vertragsabschluss
1.1 Alle Verkäufe, Lieferungen und andere Leistungen führt die GFQ Akademie GmbH zu den nachstehenden Bedingungen aus. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden und Ergänzungen, bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusagen zu treffen, die über die schriftliche Vereinbarung hinausgehen.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht als Festangebote bezeichnet sind.
1.4 Dateien, Dokumente, Zeichnungen, Abbildungen und andere Unterlagen, die im Zusammenhang mit unserem Angebot dem Kunden überlassen werden sowie Angaben in Prospekten werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Eigentums- und Nutzungsrechte an solchen Unterlagen bleiben bei uns. Solche Unterlagen, zugehörige Beschreibungen und Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.5 Wir sind berechtigt, unsere Produkte, Lieferungen und Leistungen laufend weiterzuentwickeln; Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt bzw. der Dienstleistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
1.6 Wir behalten uns vor, den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
2 Preisstellung, Stornierung
2.1 Es gelten die in der Auftragsbuchung genannten Preise, bei Fehlen einer solchen Angabe die bei Eingang der Bestellung gültigen Tagespreise. Weitergehende Kosten, wie etwa solche, die durch die Leistungserbringung außer Haus, insbesondere im Unternehmen des Kunden (Inhouse-Schulungen) entstehen, werden gesondert berechnet.
2.2 Teilnahmegebühren gelten jeweils je Veranstaltung und je Person. Leistungen erfolgen entsprechend der letztgültigen Ausschreibung im aktuellen Katalog der GFQ Akademie GmbH bzw. im Internet unter www.GFQ.de. Teilnahmegebühren sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
2.3 Alle Preisangaben sind in EUR zzgl. USt.
3 Lieferung
3.1 Die von uns genannten Lieferdaten sind Richtdaten, Schulungsdaten sind im Internet unter www.GFQ.de bzw. im jeweils aktuellen GFQ-Katalog aufgeführt.
3.2 Die Zusage eines verbindlichen Schulungstermins bei Inhouse-Schulungen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Werden wir durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unverschuldete Umstände, wie z. B. innere Unruhen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Unterbleiben oder Verzögern der Eigenbelieferung durch Referenten an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert, so verlängert sich die Leistungserbringungsfrist um den zur Beseitigung des Hinderungsgrundes notwendigen Zeitraum und um eine angemessene Anlaufzeit, insbesondere um die zur erneuten schriftlichen Terminvereinbarung und Einladung erforderliche angemessene Zeit. Wird uns durch solche Umstände die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Leistungserbringungspflicht frei. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate an, können wir vom Vertrag zurücktreten; das gleiche Recht hat der Kunde, wenn ihm die weitere Abnahme infolge der Verzögerung unzumutbar geworden ist. Wir werden den Kunden bei Eintritt solcher Umstände unverzüglich benachrichtigen.
3.4 Die Höhe eines ersatzpflichtigen Verzugsschadens ist auf 10 % der Nettoauftragssumme der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen begrenzt. Die Haftung wegen Vorsatz bleibt davon unberührt.
4 Stornierung, Absage
4.1 Stornierung oder einmalige Umbuchung von Veranstaltungen durch den Kunden sind ausschließlich in schriftlicher Form bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Entscheidend ist das Datum, an dem die Stornierung/Umbuchung bei der GFQ Akademie GmbH eingeht. Bei Stornierung/Umbuchung zwischen 9 und 3 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn sind 25 % der jeweiligen Teilnahmegebühr sowie bei Eingang der Stornierung/Umbuchung kürzer als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn die volle Teilnahmegebühr zu zahlen.
4.2 Beim Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
4.3 Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die die GFQ Akademie GmbH zu vertreten hat, so werden bereits gezahlte Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
5 Leistungserbringung
5.1 Referenten - auch externe - wählen wir nach pflichtgemäßem Ermessen. Wir behalten uns vor, die Schulungen auch von anderen fachlich kompetenten als den angekündigten Referenten durchführen zu lassen.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungen für offene Veranstaltungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ohne Abzug fällig. Zahlungen für Inhouse-Schulungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Soweit der Kunde Kaufmann ist, stehen ihm ein Zurückbehaltungsrecht und die Einrede des nichterfüllten Vertrages nicht zu.
6.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6.3 Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Ablehnung bleibt vorbehalten. Alle mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorlage, Protesterhebung, Benachrichtigung und Zuteilung.
6.4 Wir können jederzeit vom Kunden angemessene Sicherheiten für alle unsere Ansprüche verlangen und die Erfüllung unserer Pflichten von der Gestellung oder Verstärkung solcher Sicherheiten abhängig machen.
6.5 Verzug mit der Bezahlung unserer Forderungen tritt unabhängig von gesetzlichen Regelungen auch ein, wenn wir an die Zahlung erinnern oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Termin verlangen, auch wenn wir dies nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnen. Wir berechnen einen Verzugszins von 5 % über dem jeweils aktuellen Basiszins. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
6.6 Tritt eine die Kreditwürdigkeit beeinträchtigende Vermögensverschlechterung des Kunden ein oder werden uns solche Umstände bekannt, so können wir alle Forderungen gegen den Kunden, soweit sie nicht einredebehaftet sind, sofort fällig stellen und gegenüber allen Ansprüchen des Kunden, auch soweit sie auf anderen Verträgen beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, Zug-um-Zug-Leistung oder die Gestellung von Sicherheiten verlangen. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde in Verzug gerät, es sei denn, er weist nach, dass keine unsere Ansprüche gefährdenden Umstände vorliegen.
6.7 Bei laufender Rechnung hat der Kunde unsere Abrechnungen, Rechnungsabschlüsse und Saldenfeststellungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschluss und Saldenfeststellung sind innerhalb eines Monats ab Zugang, andere Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Wir werden bei der Mitteilung von Rechnungsabschlüssen, Saldenfeststellungen und sonstigen Abrechnungen auf die Folgen der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
7 Anmelde- und Teilnahmebedingungen für offene Schulungen, Seminare, Lehrgänge und Workshops
Jede Anmeldung bestätigen wir schriftlich wie unter Auftragsabwicklung aufgeführt. Die Anmeldung ist vom Anmeldenden bitte insbesondere auch dahingehend zu prüfen, dass Vor- und Zuname, Titel sowie Geburtsdatum des Teilnehmers korrekt und vollständig angegeben wurden. Diese Daten werden auf die Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate übertragen. Bei Ersatzanmeldungen (z. B. wegen Krankheit) setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung, damit die Teilnehmerdaten noch rechtzeitig geändert werden können. Die GFQ Akademie GmbH behält sich jederzeit Änderungen bezüglich der Inhalte, Termine und Orte vor, ohne dass daraus Ansprüche jeglicher Art hergeleitet werden können.
Zimmerreservierung
Unsere Veranstaltungen finden größtenteils in öffentlichen Veranstaltungsstätten oder in Hotels statt. Nachdem Sie die Ihnen zugegangene Auftragsbuchung mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehen an uns zurückgesandt haben, erhalten Sie Hinweise zum Veranstaltungshotel. Veranstaltungshotels halten in der Regel befristet Übernachtungsmöglichkeiten zu vergünstigten Bedingungen bereit. Die etwaige Buchung einer Übernachtung (unter Hinweis auf die entsprechende GFQ-Veranstaltung) liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der GFQ Akademie GmbH und erfolgt ausschließlich durch Sie selbst. Weitere Informationen über Unterbringungsmöglichkeiten erhalten Sie bei den lokalen Fremdenverkehrsbüros.
Auftragsabwicklung
Um Missverständnisse bei Kundenaufträgen zu vermeiden und Sie schnellstmöglich bedienen zu können, wird Ihnen sofort nach Anmeldung über das Internet-Portal der GFQ Akademie GmbH automatisch per E-Mail der Eingang Ihrer Buchung/Bestellung bestätigt. Sobald die Durchführung der Veranstaltung feststeht, übermitteln wir Ihnen sowohl für WEB- als auch für schriftliche Anmeldungen eine „Auftragsbuchung“, die Sie bitte auf Übereinstimmung mit Ihrem Auftrag prüfen. Sollte unsere Auftragsbuchung nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, so setzen Sie sich bitte mit unserer Auftragsbearbeitung unter Telefon +49 6764 90200-50 oder via E-Mail order@gfq.de zwecks Korrektur in Verbindung. Bei Übereinstimmung mit Ihrer Bestellung senden Sie uns bitte die Auftragsbuchung unterzeichnet und mit Firmenstempel versehen per E-Mail oder per Post zurück, damit wir Ihren Auftrag dann als verbindlich vormerken können.
Bonus auf CAQ-Anwenderworkshops für TSP-Kunden der CAQ AG Factory Systems
Für Kunden der CAQ AG Factory Systems mit bestehendem TSP werden bis zu 25 % der jeweiligen TSP-Jahresgebühr des Kunden auf Teilnahmegebühren von CAQ-Anwenderworkshops, die die GFQ Akademie GmbH durchführt, angerechnet. Der TSP-Bonus wird ausschließlich unter den Bedingungen gewährt, dass die TSP-Gebühr vollständig valutaschreibend bei der CAQ AG Factory Systems entrichtet wurde, keine Rechnung der CAQ AG Factory Systems oder der GFQ Akademie GmbH gegenüber dem Endkunden auf Mahnstufe steht sowie der TSP-Vertrag (auch zu einem späteren Zeitpunkt) noch nicht gekündigt wurde. Valutabeginn für die Bonusberechnung ist der Zahlungseingang des Rechnungsbetrags zur TSP-Gebühr bei der CAQ AG Factory Systems. Für Seminarteilnahmen über diesen Bonusbetrag hinaus gilt die normale Teilnahmegebühr. Im Laufe des Wartungsjahres nicht genutzte Boni verfallen am letzten Tage des Wartungsjahres oder am Tage der Kündigung des Wartungsvertrages. Sie sind nicht übertragbar und können bei Nichtnutzung nicht erstattet werden. Der Kunde stimmt durch seinen Anspruch auf Bonusgewährung bei einer Anmeldung automatisch einer Auskunftsanfrage seitens der GFQ Akademie GmbH an die CAQ AG Factory Systems hinsichtlich der unter diesem Punkt aufgeführten notwendigen Informationen zum Status der Zahlungseingänge des Kunden bei CAQ AG Factory Systems zu.
8 Inhouse-Schulungen
Für Inhouse-Schulungen werden mit dem Kunden individuelle Schulungsinhalte, Zielsetzungen, Teilnehmerzahlen und Termine abgestimmt. Auf der Basis dieser Abstimmung erhält der Kunde von uns ein entsprechendes Angebot.
Nach Auftragserteilung übermitteln wir dem Kunden eine „Auftragsbuchung“, die auf Übereinstimmung mit dem Auftrag zu prüfen ist. Bei Übereinstimmung mit dem Auftrag ist die Auftragsbuchung unterzeichnet und mit Firmenstempel versehen per E-Mail oder per Post zurückzusenden, damit der Auftrag dann als verbindlich vorgemerkt werden kann.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis der schriftlichen Auftragsbuchung. Der Kunde erhält die Rechnung zeitnah mit Zahlungsziel nach erbrachter Leistung.
Terminverschiebung/Stornierung
Bei Inhouse-Schulungen ist eine Terminverschiebung bis zu 2 Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin für den Kunden kostenlos möglich. Die kostenlose Verschiebung der Schulung ist einmalig zulässig. Wir bieten dem Kunden zwei alternative Schulungstermine an, von denen der Kunde einen verbindlich bestätigen muss. Nimmt der Kunde keinen der Termine wahr, ist der vereinbarte Schulungspreis vom Kunden zu entrichten. Eine vollständige Stornierung von Inhouse-Schulungen ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Stornierungen sind 50 % des jeweiligen Schulungspreises zu entrichten; bei Eingang der Stornierung kürzer als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Schulungspreis zu zahlen.
9 Mängelrüge, Gewährleistung, Verjährung
9.1 Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Mängel sorgfältig zu untersuchen und Beanstandungen unverzüglich und detailliert schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung. Zeigt sich ein vor Leistungserbringung vorhandener Mangel erst später (verdeckter Mangel), so ist dieser ebenso unverzüglich und schriftlich nach seiner Entdeckung anzuzeigen, spätestens innerhalb von zwei Wochen.
9.2 Erfüllt der Kunde die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Arglist zur Last.
9.3 Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9.4 Haben wir nachgebessert oder Ersatz geliefert, so haften wir hierfür wie für die ursprünglich geschuldete Leistung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.5 Gegen uns gerichtete Ansprüche sind nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht werden.
10 Allgemeine Haftungsbeschränkung
10.1 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere solche wegen Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter. Die Haftung für grobes Verschulden, für zugesicherte Eigenschaften unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10.2 In jedem Falle ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11 Verschiedenes
11.1 Irrtum und technische Änderungen in Publikationen sind ausdrücklich vorbehalten. Die Publikationen wurden mit äußerster Sorgfalt bearbeitet. Verlag, Herausgeber und Autoren können für den Inhalt jedoch keine Gewähr übernehmen. Mit Erscheinen eines neuen Jahreskatalogs verliert der vorherige Katalog seine Gültigkeit. Aktuelle Angaben im Internet unter www.GFQ.de haben Vorrang vor Angaben in dem gedruckten Katalog.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen, noch die Wirksamkeit der auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem erwünschten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.4 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist D-55494 Rheinböllen, bei Schulungen der Schulungsort, für die Zahlungspflicht des Kunden D-55494 Rheinböllen.
11.5 Für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sind das Amtsgericht Simmern bzw. Landgericht Bad Kreuznach - auch für Urkunden-, Scheck- und Wechselklagen - ausschließlicher Gerichtsstand.
GFQ Akademie GmbH, In der Wester 5, D-55494 Rheinböllen
Stand 16.07.2020